Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Planungs- und sonstige Dienstleistungen zwischen

Carsten Viell – IT, Information Security & AI Advisory
Froschhamer Weg 32, 83435 Bad Reichenhall
(nachfolgend „Auftragnehmer")

und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber"). Die AGB gelten ausschließlich für den B2B-Bereich; Vertragsschlüsse mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht Gegenstand dieser Bedingungen.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch beiderseitig unterzeichneten Dienstleistungsvertrag. Die Auftragsbestätigung schließt diese AGB ein; mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber ihre Geltung an.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

§ 3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem individuellen Dienstleistungsvertrag. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen IT, IT-Security sowie Künstliche Intelligenz.

Sofern nicht ausdrücklich als Werkleistung vereinbart, schuldet der Auftragnehmer eine sorgfältige Dienstleistung (Dienstvertrag gemäß §§ 611 ff. BGB), keinen bestimmten Arbeitserfolg. Beratungsempfehlungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Informationen und dem Stand der Technik.

Änderungen des Leistungsumfangs während der Auftragsausführung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform (Change Request). Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entsteht, wird gesondert berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig und vollständig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner zur Verfügung.

Verzögerungen, die auf unvollständigen oder verspäteten Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Dadurch entstehende Mehraufwände können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die bereitgestellten Informationen und Systeme keine Rechte Dritter verletzen und dass der Auftragnehmer die erforderlichen Genehmigungen für den Zugriff auf IT-Systeme und -Infrastrukturen besitzt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot oder Stundensatz. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG; die ausgewiesenen Preise sind Endpreise ohne Umsatzsteuer.

Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsregelungen (§ 288 BGB).

Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige nachgewiesene Auslagen werden gesondert in tatsächlicher Höhe erstattet, sofern sie vorab vereinbart wurden.

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Vergütung.

Eine weitergehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen, die der Auftraggeber bereitgestellt hat, sowie nicht für Schäden, die aus der Umsetzung von Beratungsempfehlungen durch den Auftraggeber ohne Rücksprache entstehen.

§ 7 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits vor der Bekanntgabe bekannt waren oder die durch einen Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht bekannt gemacht wurden.

Die Geheimhaltungspflicht besteht für die Dauer der Zusammenarbeit und darüber hinaus für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Konzepte, Dokumentationen, Berichte und sonstige vom Auftragnehmer erstellte Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck ein. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.

Arbeitsmittel, Methoden und Know-how des Auftragnehmers, die nicht speziell für den Auftraggeber entwickelt wurden, verbleiben ausschließlich beim Auftragnehmer.

§ 9 Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeitet, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Projektbezogene Aufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Laufende Beratungsmandate können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Vergütung in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt.

Bei Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt anteilig zu vergüten.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bad Reichenhall, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Diese AGB gelten in der Fassung vom März 2026.